Anwälte und Interessengemeinschaften
Sie wollen alle nur das Beste, nämlich das Geld der Anleger. In den letzten Jahren mehren sich Schreiben, die Anleger bzw. Kommanditisten von teils dubiosen Anwälten erhalten, die die Verunsicherung vieler Anleger als Geschäftsfeld für sich entdeckt haben und diese Verunsicherung teils schamlos ausnutzen.
Die Herangehensweise dieser Anwälte scheint einem Muster zu unterliegen: Sie besorgen sich die Adresse aller Anleger und schüren die Verunsicherung der Anleger, ohne sich mit der Materie auch nur im Entferntesten beschäftigt zu haben. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch Treuhänder zur Herausgabe der Daten sämtlicher Mitgesellschafter verpflichtet sind. Seither gibt es für viele darauf spezialisierte Kanzleien kein Halten mehr. Viele Anleger Geschlossener Fonds sind nicht selbst als direkte Kommanditisten im Handelsregister eingetragen, sondern über einen Treuhänder. Wenn der Kontakt zu einem einzigen Beteiligten hergestellt ist, lassen sich auch die Namen, Adressen und Beteiligungshöhen aller anderen Anleger des Fonds besorgen. Sobald die Liste der Zeichner nun vorliegt, werden alle entweder von den Kanzleien direkt per Serienbrief angeschrieben oder es melden sich sogenannte Interessengemeinschaften, auch per Serienbrief, die in der Regel sehr eng mit diesen Kanzleien zusammen arbeiten. Auf deren besondere Expertise im vorliegenden Fall wird selbstverständlich verwiesen und es wird suggeriert, dass dringender Handlungsbedarf vorliegt.
Es scheint völlig unerheblich, ob eine Beteiligung nun notleidend ist oder ob diese sich sogar prospektgemäß entwickelt. Beim Anleger werden Ängste vor großen Verlusten bis hin zum Totalverlust geschürt. Es wird Druck aufgebaut, es müsse jetzt schnell gehandelt werden, denn um den Fonds stünde es viel schlechter, als dem Anleger bewusst sei. Ziel ist es natürlich, Mandanten zu gewinnen, denn eines ist klar: Egal wie die Sache ausgeht, egal ob es zu einem Vergleich kommt, eine Klage abgewiesen, gewonnen oder verloren wird, der Anwalt verdient immer. Ein lukratives Geschäftsmodell. Daher besteht zwischenzeitlich oft die Gefahr, dass gutgläubige Anleger einem „falschen“ Anwalt Geld hinterherwerfen.
Das Schlimme dabei ist, dass die Anleger sich dagegen nicht wehren können. Es gibt derzeit keinerlei Handhabe, die Preisgabe der Anlegerdaten und das Versenden pauschaler Serienbriefe ohne Substanz an die Anleger zu verhindern. Daher ist es von Bedeutung, nicht nur bei der Fondsauswahl aufzupassen, sondern auch danach noch wachsam zu sein, um nicht irgendwelchen dubiosen Interessengemeinschaften oder Anwälten auf den Leim zu gehen.